Abrechnung

Abrechnungsmöglichkeiten

Seit 1999 gibt es massive Zulassungsbeschränkungen der gesetzlichen Krankenkassen für Psychotherapeuten, denn offiziell besteht in Deutschland eine Überversorgung an Psychotherapeuten. Leider sieht die Realität ganz anders aus: Die Nachfrage von Klienten nach einem Therapieplatz ist weitaus größer als das Angebot, so dass die Wartezeit bei niedergelassenen Therapeuten zurzeit 6 Monte bis ein Jahr beträgt.
Der Vorteil für Sie bei uns: Sie bekommen in der Regel relativ kurzfristig (innerhalb von 14 Tagen) einen Termin, und wir sind flexibler, wenn es darum geht, Ihnen auch zwischen den Sitzungen einen Zusatztermin einzuräumen. Gerne bieten wir auch eine überbrückende Funktion an, bis Sie einen Termin bei einem niedergelassenen Therapeuten bekommen, oder bei Urlaubszeiten Ihres Therapeuten.

KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN

Bei gesetzlich Versicherten und bei unaufschiebbarer Therapie ist die Abrechnung durch die gesetzlichen Krankenkassen gem. §13 Abs.3 SGB V möglich. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, welche Möglichkeiten Ihrer Krankenkasse da bietet. Gern stehen wir Ihnen auch bei der Antragstellung beratend zur Seite.

PRIVATABRECHNUNG

Der große Vorteil bei Privatabrechnung für Sie ist, daß Sie vermeiden, dass in Ihren Versicherungsunterlagen eine psychische Erkrankung gespeichert wird, denn bei einer Abrechnung über Ihre gesetzliche Krankenkasse bedeutet dies immer einen unwiderruflichen Eintrag in Ihre Akte.
Ein Wechsel in eine (andere) private Krankenkasse oder der Abschluss einer Zusatzversicherung ist in einem Fall des Eintrags in Ihrer Krankenakte sehr schwer – oder manchmal nur zu unverhältnismäßig hohen Beitragssätzen.
Zudem kann die Dokumentation einer psychischen Erkrankung in Ihrer Akte evtl. Einfluss auf die berufliche Karriere haben und Ihnen Nachteile bringen, da es immer noch große Vorurteile in unserer Gesellschaft gegenüber psychischen Erkrankungen gibt.
Privatpersonen können Ausgaben für Heilpraktikerleistungen in der Regel im Rahmen ihrer Steuererklärung geltend machen, besonders im Bereich des Coaching oder der Supervisionen ist dies möglich.

PRIVATKASSEN | BEIHILFEN

Im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (laut Gebührenordnung) sind psychotherapeutische Leistungen häufig erstattungsfähig – bitte erkundigen sich bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe über die genaue Erstattungshöhe und die Kostenübernahme Voraussetzungen. Gern stehen wir Ihnen auch bei der Antragstellung beratend zur Seite.